„Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Zusammenleben.“
Schon dieser einleitende Satz unserer Hausordnung sagt alles! In einer großen Gemeinschaft sind dennoch gewisse Rahmenbedingungen erforderlich, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.
Miteinander
Natürlich wird das Zusammenleben nicht nur durch Regeln bestimmt. Einer der wesentlichsten Grundzüge genossenschaftlichen Wohnens ist das Miteinander!
Aus diesem Grund hat die Bergedorf-Bille in ihren Quartieren eine Vielzahl von Treffpunkten eingerichtet. Organisiert und koordiniert werden diese Treffpunkte durch die Bergedorf-Bille-Stiftung.
Gerne unterstützen wir auch Nachbarschaftsfeste, erteilen die notwendige Genehmigung und stellen eine Veranstaltungsausrüstung zur Verfügung. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, nutzen Sie bitte unsere Handreichung Nachbarschaftsfeste - gemeinsam feiern.
Hausordnung
Die Hausordnung enthält diese Hinweise und steckt damit die wesentlichsten Grundsätze des "Miteinanderwohnens" ab.
Treppenhausreinigung
Die Eintragung im Reinigungskalender der Bergedorf-Bille hilft Ihnen, die eigenen regelmäßigen Reinigungstermine nicht zu vergessen. So werden Unstimmigkeiten unter den Hausbewohnern vermieden.
Die Treppenhausreinigung ist in vielen unserer Wohnanlagen einmal wöchentlich im Wechsel von allen Mitgliedern bzw. Mietern durchzuführen. Der Umfang der Reinigungsarbeiten ist in der Hausordnung beschrieben.
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Wohnhauses und alle Nachbarn sollten regelmäßig dazu beitragen‚ "ihr" Haus sauber zu halten, so dass es stets einen gepflegten Eindruck macht.
Sie wissen nicht genau, wann Sie mit der Reinigung an der Reihe sind? Vielleicht ist jetzt die beste Gelegenheit, mit ihren Nachbarn ins Gespräch zu kommen und sich gemeinsam abzustimmen. Nutzen Sie dazu gerne den aktuellen Reinigungskalender.
Frischluft
Wie viel Frischluft ist in den gemeinschaftlich genutzten Räumen überhaupt sinnvoll und erlaubt?
Natürlich gibt es von Zeit zu Zeit unangenehme Gerüche im Treppenhaus oder es muss die feuchte Luft auf Trockenböden und in Waschkellern abgeführt werden. Doch häufiges Lüften oder gar Dauerlüften führt insbesondere in der kalten Jahreszeit dazu, dass die betroffenen Gebäudeteile auskühlen.
Sollten Sie einmal das Gefühl haben, frische Luft tut Not, dann lüften Sie gern, aber nur für einen angemessenen kurzen Zeitraum.
Sowohl die Keller- als auch die Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Sie können kurz zum sogenannten Stoßlüften geöffnet, müssen aber nach wenigen Minuten wieder geschlossen werden.
Passen Sie Ihr Lüftungsverhalten bitte den jahreszeitlichen Bedingungen an und achten Sie darauf, dass die gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile, wie z.B. das Treppenhaus, bei kalten Außentemperaturen nicht unnötig stark auskühlen.