Schauen Sie sich die Videos zum Thema Energiesparen an oder nutzen Sie den PDF-Download.
„Schäden und deren Verhütung.“
Unsere Hausordnung enthält viele Hinweise zu diesem Thema und steckt damit auch die Grundsätze für Komfort & Sicherheit ab.
Zu einigen besonderen Themenbereichen haben wir auf dieser Seite weitere Informationen für Sie zum Download bereitgestellt.
Hier finden Sie auch unseren Ausstattungskatalog, der Produkte zur Verbesserung der Wohnungssicherheit anbietet.
Natürlich wird das Zusammenleben nicht nur durch Regeln sondern durch das genossenschaftliche Miteinander bestimmt.
Die Bergedorf-Bille verfügt in ihren Quartieren über insgesamt 17 Nachbarschaftstreffpunkte, die durch die Bergedorf-Bille-Stiftung organisiert werden.
Sollen Haus- und Kellertüren verschlossen werden?
Haustüren sollen nicht abgeschlossen werden, da sonst der Türöffner (Summer) von Gegensprechanlagen wirkungslos ist.
Wenn z. B. ein Rettungsdienst oder Arzt vor der Tür steht, könnte die Tür von der Wohnung aus nicht geöffnet werden.
Lassen Sie die Haustür bitte auch nachts unverschlossen. Es reicht, wenn diese in das Schloss fällt.
Allerdings sollten Sie beim Klingeln nicht einfach den Summer betätigen, ohne sich vorher über die Gegensprechanlage zu vergewissern, wem Sie Zutritt zum Haus gewähren.
Kellertüren sollten immer abgeschlossen sein. Das gilt auch für die inneren Kellertüren zwischen den Häusern (soweit vorhanden)
Abgeschlossene Kellertüren verhindern das Eindringen von fremden Personen in die Häuser und verschlossene Zwischentüren verhindern die Bewegung von Unberechtigten zwischen den Häusern.
Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit für die Bewohner*innen in allen Häusern.
Was darf im Treppenhaus stehen?
Leider kommt es häufig vor, dass Nutzer*innen unserer Wohnungen private Dinge vor ihrer Wohnungstür abstellen. Hier finden sich dann z.B. mehrere Paar Schuhe, Garderobenständer, Kinderspielzeug, Schirmständer, aber auch Skateboards, Roller, Kinderwagen, Fahrräder und sogar zusammengeknotete Mülltüten oder volle Aschenbecher.
Dieses „Auslagern“ von privaten Dingen hat zur Folge, dass die oftmals schmalen Treppenhäuser nicht mehr gefahrlos genutzt werden können. So haben Rettungskräfte, wie z. B. Notärzte und/oder Feuerwehreinsatzkräfte keinen ungehinderten Zugang mehr.
Auch der saubere und ordentliche Eindruck des Hauses leidet. Zudem sind private Gegenstände auf den Allgemeinflächen Brandlasten, die vermieden werden müssen.
Aus diesen Gründen untersagt unsere Hausordnung das Abstellen von Gegenständen in Treppenhäusern, Vorkellern, Kellergängen und Torwegen.
Wir bitten alle Mitglieder und Nutzer*innen, keine privaten Dinge vor der Haustür und somit im Treppenhaus abzustellen, damit dieses jederzeit gefahrlos zu betreten ist und einen gepflegten Gesamteindruck vermittelt.