Komfort & Sicherheit
ENERGIESPAR-TIPPS
Kosten reduzieren, Klima- und Umweltbelastung minimieren

Schauen Sie sich die Videos zum Thema Energiesparen an oder nutzen Sie den PDF-Download.

„Schäden und deren Ver­hütung.“

Unsere Haus­ord­nung ent­hält viele Hin­weise zu diesem Thema und steckt damit auch die Grund­sätze für Kom­fort & Sicher­heit ab.

 

Zu eini­gen beson­deren Themen­berei­chen haben wir auf dieser Seite wei­tere Inform­atio­nen für Sie zum Down­load be­reit­ge­stellt.

 

Hier finden Sie auch unseren Aus­stat­tungs­kata­log, der Pro­dukte zur Ver­bes­ser­ung der Wohn­ungs­sicher­heit an­bietet.

 

Natürlich wird das Zu­sam­men­leben nicht nur durch Reg­eln son­dern durch das ge­nos­sen­schaft­liche Mit­ein­an­der be­stimmt.

 

Die Berge­dorf-Bille ver­fügt in ihren Quart­ieren über insgesamt 17 Nachbar­schafts­treff­­punkte, die durch die Berge­dorf-Bille-Stif­tung organi­siert werden.

Sollen Haus- und Keller­türen ver­schlos­sen werden?

Haustüren sollen nicht abgeschlos­sen werden, da sonst der Tür­öffner (Summer) von Gegen­sprech­anlagen wirk­ungs­los ist.

 

Wenn z. B. ein Ret­tungs­dienst oder Arzt vor der Tür steht, könnte die Tür von der Wohn­ung aus nicht ge­öffnet werden.

 

Lassen Sie die Haus­tür bitte auch nachts un­ver­schlos­sen. Es reicht, wenn diese in das Schloss fällt.

 

Allerdings sollten Sie beim Klin­geln nicht ein­fach den Summer be­täti­gen, ohne sich vor­her über die Gegen­sprech­an­lage zu ver­ge­wis­sern, wem Sie Zu­tritt zum Haus ge­währen.

 

Keller­türen soll­ten immer ab­ge­schlos­sen sein. Das gilt auch für die inner­en Keller­türen zwischen den Häusern (soweit vor­han­den)

Abge­schlos­sene Keller­türen ver­hin­dern das Ein­drin­gen von frem­den Per­sonen in die Häuser und ver­schlos­sene Zwischen­türen ver­hindern die Be­wegung von Un­berech­tigten zwischen den Häusern.

 

Diese Maß­nah­men erhö­hen die Sicher­heit für die Be­wohner*innen in allen Häusern.

Was darf im Treppen­haus stehen?

Leider kommt es häufig vor, dass Nutzer*innen unserer Wohn­ungen private Dinge vor ihrer Woh­nungs­tür ab­stellen. Hier finden sich dann z.B. mehr­ere Paar Schuhe, Garder­oben­ständer, Kinder­spiel­zeug, Schirm­stän­der, aber auch Skate­boards, Rol­ler, Kinder­wagen, Fahr­räder und sogar zu­sam­men­ge­knotete Müll­tüten oder volle Aschen­becher.

 

Dieses „Aus­lagern“ von pri­vaten Din­gen hat zur Folge, dass die oft­mals schma­len Treppen­häuser nicht mehr gefahr­los ge­nutzt werden können. So haben Ret­tungs­kräfte, wie z. B. Not­ärzte und/oder Feuer­wehr­ein­satz­kräfte keinen un­ge­hinder­ten Zu­gang mehr.

 

Auch der saubere und ordentliche Eindruck des Hauses leidet. Zudem sind private Gegen­stände auf den Allgemein­flächen Brand­lasten, die vermieden werden müssen.

 

Aus diesen Gründen unter­sagt unsere Haus­ord­nung das Ab­stellen von Gegen­stän­den in Treppen­häusern, Vor­kellern, Keller­gän­gen und Tor­wegen.

 

Wir bitten alle Mit­glie­der und Nutzer*innen, keine pri­vaten Dinge vor der Haus­tür und somit im Treppen­haus ab­zu­stellen, damit dieses jeder­zeit gefahr­los zu be­treten ist und einen ge­pflegten Gesamt­ein­druck ver­mittelt.