Angebot des TV-Versorgers PŸUR
Bis zum 1. Juli 2024 haben die Nutzer*innen der Wohnungen der Bergedorf-Bille automatisch Kabelfernsehen von PŸUR bezogen (TV-Grundversorgung). Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen unsere Wohnungsnutzer*innen seitdem selbst einen Vertrag mit einem TV‑Anbieter abschließen.
Unser langjähriger Partner PŸUR bietet unseren Mitgliedern (mit Ausnahme der Objekte in Geesthacht und Haferblöcken) einen günstigen Basis-TV‑Tarif für 4,00 € mtl. inkl. MwSt. an. Diesen Tarif können Sie ab direkt bei PŸUR unter www.pyur.com/privatkunden/tv-umstellung oder telefonisch unter 0800 220 11 11 abschließen.
Neben dem klassischen Fernsehangebot kann der Kabelanbieter aber noch mehr: PŸUR bietet Highspeed-Internet, Telefonie sowie mehr als 250 Kabelfernseh-und HD-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint.
PŸUR bietet hohe Geschwindigkeit und vielfältige Unterhaltung aus nur einer Hand. Die Nutzer*innen können zwischen einer Vielzahl an digitalen Angeboten wählen und ihr ganz persönliches Internet-und Entertainment-Paket zusammenstellen. Alle Produkte können aber auch einzeln gebucht werden.
Mehr Informationen erhalten Sie im Internet auf www.pyur.com oder über folgende Kontaktkanäle:
Info- & Bestellservice
Telefon 030 / 25 77 78 88
Kundenservice & technische Anliegen (Störungen)
Telefon 040 / 69 91 40 00
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Wohnungsnutzer*innen ab dem 1. Juli 2024 selbst Ihren TV‑Anbieter wählen dürfen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Umlage der Kabelgebühren im Rahmen der Betriebskosten nicht mehr zulässig und wird folglich die TV‑Grundversorgung eingestellt. Um weiterhin ein TV‑Signal zu empfangen, müssen Sie als Wohnungsnutzer*innen bitte selbst einen Vertrag mit einem TV‑Anbieter abschließen.
Wenn Sie den TV-Anbieter wechseln wollen, können Sie auf den Websites der Anbieter unter Eingabe Ihrer Wohnadresse prüfen, ob dieser bei Ihnen verfügbar ist. Grundsätzlich wird – mit Ausnahmen von PŸUR – die TV‑Versorgung nur über das Internet (über die Telefonleitung) möglich sein. Das klassische TV-Kabel (Koaxialkabel) ist in unserem Bestand gegenwärtig vertraglich exklusiv PŸUR zugeordnet.
Haben Sie Fragen zum Wegfall der Umlage von TV-Kabelgebühren? Dann nutzen Sie bitte unseren PDF‑Download (FAQs).