Im Jahr 2016 hat die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Idee und Praxis der Genossenschaften in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.
Der Zweck dieser Liste ist, lebendige Traditionen zu erhalten und ihre Bedeutung als Quelle von Vielfalt sowie als Garant nachhaltiger Entwicklung zu stärken.
Die Entscheidung der UNESCO ist ein wichtiges Signal und eine große Anerkennung für die engagierte Arbeit der vielen Menschen, die überall auf der Welt in Genossenschaften tätig sind.
Die Genossenschaft ist eine allen offen stehende Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation, ein Modell der kooperativen Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Weltweit wirken etwa 1 Milliarde Genossenschaftsmitglieder in über 100 Ländern an ihrer Umsetzung und der Weitergabe des Wissens rund um diese Organisationsform mit.
Wohnungsbaugenossenschaften stehen für bezahlbaren Wohnraum, demokratische Mitbestimmung und innovative Lösungen, die den Menschen und die Gemeinschaft in den Mittelpunkt stellen. Sie fördern ein Miteinander, bei dem alle Mitglieder Mitspracherecht haben und aktiv die Zukunft ihrer Nachbarschaft gestalten können.
Allein in Deutschland gibt es ca. 23 Millionen Genossenschaftsmitglieder
Die hohe Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz sind im internationalen Vergleich Besonderheiten.
Seit 2014 ist die Idee der Genossenschaften bereits im deutschen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.
Die Bergedorf-Bille hat eine über 100 Jahre alte Tradition. Sie wird durch die Prinzipen der Gemeinnützigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung sowie der Nachhaltigkeit geleitet.
Dies beinhaltet die drei Grundsätze
- Selbsthilfe
- Selbstverwaltung
- Selbstverantwortung
Jedes unserer Mitglieder trägt selbst zum gemeinsamen Erfolg bei:
- Es gilt das Prinzip: „Jedes Mitglied hat eine Stimme“
- Unsere Genossenschaft ist demokratisch organisiert.
- Alle fünf Jahre werden die Mitgliedervertreter*innen gewählt.
- Jährlich findet die Mitgliedervertreterversammlung statt.