UNESCO immaterielles Kulturerbe

Im Jahr 2016 hat die UNESCO, die Organi­sation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissen­schaft und Kultur, die Idee und Praxis der Genossen­schaften in die Repräsen­tative Liste des im­mater­iellen Kultur­erbes der Mensch­heit aufgenommen.

Der Zweck dieser Liste ist, leben­dige Tradi­tionen zu erhalten und ihre Bedeu­tung als Quelle von Vielfalt sowie als Garant nach­haltiger Ent­wick­lung zu stärken.

Die Entscheidung der UNESCO ist ein wichtiges Signal und eine große Aner­kennung für die enga­gierte Arbeit der vielen Menschen, die überall auf der Welt in Genossen­schaften tätig sind.

Die Genossenschaft ist eine allen offen stehende Form der gesell­schaftlichen Selbst­orga­nisation, ein Modell der koopera­tiven Selbst­hilfe und Selbst­ver­ant­wortung. Welt­weit wirken etwa 1 Milliarde Genossen­schafts­mit­glieder in über 100 Ländern an ihrer Um­setz­ung und der Weiter­gabe des Wissens rund um diese Orga­nisations­form mit.

Wohnungsbaugenossenschaften stehen für bezahlbaren Wohnraum, demokratische Mitbestimmung und innovative Lösungen, die den Menschen und die Gemeinschaft in den Mittelpunkt stellen. Sie fördern ein Miteinander, bei dem alle Mitglieder Mitspracherecht haben und aktiv die Zukunft ihrer Nachbarschaft gestalten können.

Allein in Deutschland gibt es ca. 23 Millionen Genossen­schafts­mitglieder
Die hohe Anzahl von Genossen­schafts­mitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossen­schafts­gesetz sind im inter­nation­alen Vergleich Be­sonder­heiten.

Seit 2014 ist die Idee der Genossen­schaften bereits im deutschen Ver­zeichnis des Immater­iellen Kultur­erbes eingetragen.

Die Bergedorf-Bille hat eine über 100 Jahre alte Tradition. Sie wird durch die Prinzipen der Gemein­nützig­keit und gesell­schaft­lichen Ver­ant­wort­ung sowie der Nach­haltig­keit geleitet.

Dies beinhaltet die drei Grundsätze

  • Selbsthilfe
  • Selbstverwaltung
  • Selbstverantwortung

Jedes unserer Mitglieder trägt selbst zum gemein­samen Erfolg bei:

  • Es gilt das Prinzip: „Jedes Mitglied hat eine Stimme“
  • Unsere Genossen­schaft ist demo­krat­isch organi­siert.
  • Alle fünf Jahre werden die Mitglieder­vertreter*innen gewählt.
  • Jährlich findet die Mitglieder­vertreter­ver­sam­mlung statt.