Vertreterwahl 2023 - Ihre Stimme zählt!

Der demokratische Aufbau unserer Genossen­schaft ist ein fest verankertes Prinzip. Denn alle Mitglieder sind über ihre erworbenen Anteile die gemeinsamen Eigen­tümer*innen der Bergedorf-Bille und dürfen mitbestimmen.

 

Unsere Satzung sieht deshalb vor, dass die Mitglieder alle fünf Jahre eine eigene Interessen­vertretung als oberstes Organ der Genossen­schaft wählen.

Im Herbst 2023 finden die Wahlen zur Vertreter­versammlung statt. Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied der Genossen­schaft hatte Gelegenheit, in seinem Wahlkreis für das Ehrenamt zu kandidieren und sich als Vertreter*in bzw. als Ersatz­vertreter*in zur Wahl zu stellen. Die Liste der Kandidat*innen ist mittlerweile geschlossen. Ab Oktober 2023 werden die Wahlunterlagen versandt und kann online oder per Brief gewählt werden.

 

Nutzen Sie Ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht und nehmen an der Wahl teil. Ihre Stimme zählt!

Sie haben Fragen zur Vertreterwahl?

Nachfolgend geben wir Ihnen gerne Antworten auf die häufigsten Fragen zur Wahl und der Interessen­vertretung unserer Mitglieder.

Warum sollte gerade ich Vertreter*in werden?

Es gibt viele gute Gründe für ein Engagement als Mitglieder­vertreter*in bei der Bergedorf-Bille.

 

Wahrung der Interessen aller Mitglieder

Sie können sicherstellen, dass die Interessen der Mitglieder bei Entscheidungen berücksichtigt werden.


Stärkung der demokratischen Mitbestimmung

Sie wirken im Sinne der Mitglieder bei wichtigen Entscheidungen mit.


Transparenz

Sie haben Zugang zu wichtigen Informationen und können diese an die Mitglieder weitergeben.


Gestaltungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung und Entwicklung der Baugenossenschaft zu beteiligen.


Verantwortung übernehmen

Sie übernehmen soziale Verantwortung und setzen sich für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Baugenossenschaft ein.


Lernen und Weiterbildung

Sie haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden, z.B. im Fachgebiet der Wohnungswirtschaft.


Netzwerken

Sie können sich mit mit anderen Mitgliedern unserer Baugenossenschaft vernetzen und neue Kontakte knüpfen.

 

Gemeinwohl

Sie können mit Ihrer Arbeit das Gemeinwohl fördern, indem Sie Sie soziale Verantwortung für Ihre Nachbarschaft übernehmen.

 

Wer kann (Ersatz-)Vertreter*in werden?

Vertreter*innen müssen keine besonderen Kenntnisse mitbringen. Gefragt sind ein gesunder Menschenverstand und die Bereitschaft, sich zum Wohle der Genossenschaft ehrenamtlich einzubringen. Jedes volljährige und geschäftsfähige Mitglied kann als Vertreter*in bzw. Ersatzvertreter*in im eigenen Wahlbezirk kandidieren.

 

In jedem Wahlbezirk werden von den dort wahlberechtigten Mitgliedern auf je 75 Mitglieder eine Vertretung und eine Ersatzvertretung gewählt. Für alle unversorgten Mitglieder, die nicht bei uns wohnen, werden gesonderte Wahlbezirke gebildet.

Was unterscheidet Vertreter*in und Ersatzvertreter*in?

Ersatzvertreter*innen sind sogenannte Nachrücker. Für den Fall, dass eine gewählte Person ihren Wohnort wechselt oder ihr Amt aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann, rückt ersatzweise eine andere Person nach. Die Reihenfolge richtet sich dabei nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen.

 

Wenn beispielsweise ein Wahlbezirk auf Basis seiner Mitgliederanzahl satzungsgemäß 9 Vertreter*innen zulässt, werden die Kandidierenden zu Ersatzvertreter*innen, die in der Auszählung als nächste Personen auf Platz 10 bis 18 landen.

 

Alle Ersatzvertreter*innen werden stets - wie alle regulären Vertreter*innen - zum jährlichen QuartierRundgang ihres Wahlbezirks eingeladen.

Welche Aufgaben hat man als Vertreter*in?

Die Mitglieder­vertreter*innen setzen sich für die Interessen aller Mitglieder ein. Ihre formale Aufgabe besteht darin, an der jährlichen Vertreter­ver­sammlung teilzunehmen. Es ist die direkte Möglichkeit, die Führung der Genossen­schaft mitzugestalten.

 

Die Mitglieder­vertreter*innen sollen als "Antenne" für die Anliegen der Nachbar­schaft dienen und die Wünsche und Kritik der Mitglieder ihres Wahlbezirks weitergeben. Die Vertreter*innen werden deswegen stets zu den Veranstaltungen der QuartierMitWirkung eingeladen.

 

Eine Teilnahme am jährlichen QuartierRundgang des Wahlbezirks ist wünschens­wert. Die Vertreter*innen haben Gelegenheit, sich vor Ort über aktuelle Ent­wick­lungen und Pläne für das Quartier zu informieren, eigene Anliegen vorzu­tragen und sich unter­einander aus­zu­tauschen. Auch über­ge­ordnete Themen und Interessen aller Mitglieder sollen gerne diskutiert werden.

 

In der Vertreter­versammlung berichten Aufsichtsrat und Vorstand über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossen­schaft und die Prüfungs­ergebnisse. Des Weiteren werden die Vertreter*innen über viele Aktivitäten (u.a. Neubau, Moderni­sierungs­programme, Veranstal­tungen) informiert. Sie entscheiden auf der Versammlung über den Jahres­abschluss, die Gewinn­verwendung sowie über Anträge gemäß der Tagesordnung, wie z.B. Satzungs­änderungen. Darüber hinaus berufen die Vertreter*innen die Mitglieder des Aufsichtsrats, der wiederum den Vorstand der Genossenschaft bestellt. Die jährliche Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand kann nur durch die Mitglieder­vertreter­ver­sammlung erfolgen.

 

Der Zeitaufwand, der mit dem Vertreteramt verbunden ist, ist generell recht überschaubar. Wie viel Zeit man neben den offiziellen Terminen ins Amt einbringt, entscheidet jede*r Vertreter*in selbst.

Wie lange dauert eine Amtszeit?

Die Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen werden auf 5 Jahre gewählt. Das Amt endet vorzeitig, wenn sie aus Ihrem Wahlbezirk wegziehen – dann beginnt die Amtszeit des ersetzenden Mitglieds.

Welche Unterstützung erhalte ich als Vertreter*in?

Die Genossenschaft unterstützt Sie gerne organisatorisch, wenn es um geplante Aktivitäten geht. Darüber hinaus halten wir Sie mit Veranstaltungen, wie unseren regelmäßigen Quartier­Rundgängen, Workshops der Quartier­MitWirkung und Informations­runden, über alle Aktivitäten der Genossen­schaft auf dem Laufenden.

 

Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Ihr (ehrenvoller) Einsatz für die Genossenschaft erfolgt freiwillig und ohne eine materielle Vergütung. Einzig für die Teilnahme an der Vertreter­­versammlung werden gegebenen­falls Fahrtkosten erstattet.