Nachbarschaft
So klappt's mit den Nachbarn

„Gegenseitige Rück­sicht­nahme erleich­tert das Zu­sam­men­leben.“

Schon dieser ein­leitende Satz unserer Haus­ord­nung sagt alles! In einer großen Gemein­schaft sind den­noch gewisse Rahmen­beding­ungen er­forder­lich, um ein har­mon­isches Zusam­men­leben zu ge­währ­leisten.

Miteinander

Natürlich wird das Zusam­men­leben nicht nur durch Regeln bestimmt. Einer der wesentl­ich­sten Grund­züge ge­nossen­schaft­lichen Wohn­ens ist das Mit­ein­ander!

 

Aus diesem Grund hat die Berge­dorf-Bille in ihren Quart­ieren eine Viel­zahl von Treff­punkten ein­ge­richtet. Orga­nisiert und ko­ordi­niert werden diese Treff­punkte durch die Berge­dorf-Bille-Stiftung.

 

Gerne unterstützen wir auch Nachbarschaftsfeste, erteilen die notwendige Genehmigung und stellen eine Veranstaltungsausrüstung zur Verfügung. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, nutzen Sie bitte unsere Handreichung Nachbarschaftsfeste - gemeinsam feiern.

Hausordnung

Die Haus­ord­nung ent­hält diese Hin­weise und steckt damit die wesent­lichsten Grund­sätze des "Mit­ein­ander­wohnens" ab.

Treppen­haus­reini­gung

Die Eintragung im Rei­ni­gungs­kal­ender der Berge­dorf-Bille hilft Ihnen, die eige­nen regel­mäß­igen Reini­gungs­ter­mine nicht zu ver­gessen. So werden Un­stimmig­keiten unter den Haus­be­wohnern ver­mieden.

 

Die Treppen­haus­reini­gung ist in vielen unserer Wohn­an­lagen ein­mal wöchent­lich im Wechsel von allen Mit­gliedern bzw. Mie­tern durch­zu­führen. Der Um­fang der Reini­gungs­ar­beiten ist in der Haus­ord­nung be­schrie­ben.

Das Treppen­haus ist die Visi­ten­karte des Wohn­hauses und alle Nach­barn soll­ten regel­mäßig da­zu bei­tragen‚ "ihr" Haus sauber zu halten, so dass es stets einen ge­pfleg­ten Ein­druck macht.

 

Sie wissen nicht genau, wann Sie mit der Reini­gung an der Reihe sind? Viel­leicht ist jetzt die beste Ge­legen­heit, mit ihren Nach­barn ins Ge­spräch zu kommen und sich ge­mein­sam ab­zu­stimmen. Nutzen Sie dazu gerne den aktu­ellen Reini­gungs­kalender.

Frischluft

Wie viel Frisch­luft ist in den ge­mein­schaft­lich ge­nutz­ten Räumen über­haupt sinn­voll und er­laubt?

 

Natürlich gibt es von Zeit zu Zeit un­an­ge­nehme Ge­rüche im Treppen­haus oder es muss die feuchte Luft auf Trocken­böden und in Wasch­kellern ab­ge­führt werden. Doch häufi­ges Lüften oder gar Dauer­lüften führt ins­beson­dere in der kalten Jahres­zeit dazu, dass die betrof­fen­en Ge­bäude­teile aus­kühlen.

 

Sollten Sie ein­mal das Gefühl haben, frische Luft tut Not, dann lüften Sie gern, aber nur für einen an­ge­mes­senen kurzen Zeit­raum.

 

Sowohl die Keller- als auch die Boden- und Treppen­haus­fenster sind in der kalten Jahres­zeit ge­schlos­sen zu halten. Sie kön­nen kurz zum so­ge­nan­nten Stoß­lüften ge­öff­net, müssen aber nach weni­gen Minu­ten wieder ge­schlos­sen werden.

 

Passen Sie Ihr Lüft­ungs­ver­halten bitte den jahres­zeit­lichen Be­ding­ungen an und achten Sie da­rauf, dass die ge­mein­schaft­lich ge­nutz­ten Ge­bäude­teile, wie z.B. das Treppen­haus, bei kalten Außen­tempe­ratu­ren nicht un­nötig stark aus­kühlen.