UNESCO immaterielles Kulturerbe

Am 30.11.2016 hat die UNESCO, die Organi­sation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissen­schaft und Kultur, die Idee und Praxis der Genossen­­schaften in die Repräsen­­tative Liste des im­mater­­iellen Kultur­­erbes der Mensch­heit aufgenommen.

 

Der Zweck dieser Liste ist, leben­dige Tradi­tionen zu erhalten und ihre Bedeu­tung als Quelle von Vielfalt sowie als Garant nach­haltiger Ent­wick­lung zu stärken.

 

Die Entscheidung der UNESCO ist ein wichtiges Signal und eine große An­er­kennung für die enga­gierte Arbeit der vielen Menschen, die überall auf der Welt in Genossen­schaften tätig sind.

 

Die Genossenschaft ist eine allen offen stehende Form der gesell­schaftlichen Selbst­orga­nisation, ein Modell der koopera­tiven Selbst­hilfe und Selbst­ver­ant­wortung. Welt­weit wirken etwa 800 Millionen Genossen­schafts­mit­glieder in über 100 Ländern an ihrer Um­setz­ung und der Weiter­gabe des Wissens rund um diese Orga­nisations­form mit.

 

Allein in Deutschland gibt es 21 Millionen Genossen­schafts­mitglieder
Die hohe Anzahl von Genossen­schafts­mitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung

    ihrer Grundsätze durch ein Genossen­schafts­gesetz sind im inter­nation­alen Vergleich Be­sonder­heiten.

     

    Seit 2014 ist die Idee der Genossen­schaften bereits im deutschen Ver­zeichnis des Immater­iellen Kultur­erbes eingetragen.

     

    Wir freuen uns sehr über diese beson­dere Aus­zeich­nung, zählt doch die Berge­dorf-Bille seit fast einem Jahr­hun­dert zum Kreis der Genossen­schaften in Deutschland.

     

    Unsere Genossenschaft wird durch das Prinzip der Gemein­nützig­keit und gesell­schaft­lichen Ver­ant­wort­ung sowie der Nach­haltig­keit geleitet.

    Dies beinhaltet die drei Grundsätze

    • Selbsthilfe
    • Selbstverwaltung
    • Selbstverantwortung

    Jedes unserer Mit­glieder trägt selbst zum gemein­samen Erfolg bei:

    • Es gilt das Prinzip: „Jedes Mit­glied hat eine Stimme“
    • Unsere Genossen­schaft ist demo­krat­isch organi­siert.
    • Alle fünf Jahre werden die Mit­glieder­vertreter*innen gewählt.
    • Jährlich findet die Mitglieder­vertreter­ver­sam­mlung statt.